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Hafen


Qualität durch Fortbildung!
VON EINEM IT-FACHANWALT KÖNNEN SIE ERWARTEN, DASS ER STETS AUF DEM NEUESTEN STAND IST.... UND DAS NICHT NUR TECHNISCH, SONDERN AUCH RECHTLICH

FA-Urkunde
Q-Zertifikat

Bereits im Jahr 2012 hat die Rechtsanwaltskammer RA Hüneborn die Berechtigung zuerkannt, den Titel "Fachanwalt für IT-Recht" zu führen.
Seitdem bildet sich Fachanwalt Jürgen Hüneborn ständig in allen relevanten Themen des IT-Rechts fort; dies auch über die jährlich vorgeschriebenen Fortbildungsstunden hinaus.
Bereits seit März 2009 trägt Fachanwalt Hüneborn daher ununterbrochen das Q-Zertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer "Qualität durch Fortbildung" - für nachgewiesene stetige Fortbildung, nicht nur im IT-Recht.